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Thema: Frag zu Tadalafil Verordnung

  1. #1
    Premium-User
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    Frag zu Tadalafil Verordnung

    Liebes Foren-Team,

    wir haben eine Verordnung über Tadalafil 5mg (Primärkasse). Der Kunde teilte uns mit, dass das Arzneimittel für die Prostata verordnet ist (dies geht auch nach der Indikation). Laut unserem Apothekerverband müssten wir die Genehmigung zur Abgabe vorab beantragen. Unsere Frage: Wieso haben wir da eine Prüfpflicht? Wo ist das hinterlegt?

    Danke & Viele Grüße
    Lars Kühnemund

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Kühnemund,

    in der Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA (Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung und
    zugelassene Ausnahmen, Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß, § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle Arzneimittel)) steht Tadalafil als Ausnahme in 5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern.

    Es also können Tadalafil-5-mg-Präparate ausnahmsweise für die Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern, sofern sie dafür zugelassen sind, zulasten der GKV verordnet werden. Eine Diagnose muss nicht auf das Rezept. Die Abgabe zulasten einer Ersatzkasse ist ohne Genehmigung möglich.

    Ob eine Genehmigung vor Abgabe zu Lasten einer Primärkasse nötig ist, kann ich nicht sicher beantworten, da ich die regionalen Lieferverträge nicht im einzelnen kenne. Wenn es stimmen würde, wäre es dort hinterlegt. Sie müssten sich also den entsprechenden Vertrag der Primärkasse(n) nachschauen.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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