Liebes Foren-Team,

wir haben eine Verordnung über Tadalafil 5mg (Primärkasse). Der Kunde teilte uns mit, dass das Arzneimittel für die Prostata verordnet ist (dies geht auch nach der Indikation). Laut unserem Apothekerverband müssten wir die Genehmigung zur Abgabe vorab beantragen. Unsere Frage: Wieso haben wir da eine Prüfpflicht? Wo ist das hinterlegt?

Danke & Viele Grüße
Lars Kühnemund