Hallo Zusammen,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Zusammenhang zwischen der 100er-Regel und der Defektur richtig verstanden habe.
Defektur ist lt. ApBetrO definiert als ein Arzneimittel welches ich im apothekenüblichen Betrieb auf Vorrat herstellen darf, in einem Umfang von max. 100 abgabefähigen Packungen pro Tag (100er-Regel).
Soweit ich die Definition richtig verstanden habe, ist die Defektur nur das Herstellen eine Arzneimittels auf Vorrat im apothekenüblichen Betrieb, während die 100er-Regel, zusammen mit dem Nachweis einer häufigen Ärztlichen/Zahnärztlichen Verordnung die Voraussetzung ist, das die Defektur ohne eine Zulassung in den Verkehr gebracht werden darf oder ?
MfG
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