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Thema: Hydrocortisonacetat-Suspension 0,5% mit Lidocain-HCL und Dexpanthenol (NRF 7.14)

  1. #1
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    Hydrocortisonacetat-Suspension 0,5% mit Lidocain-HCL und Dexpanthenol (NRF 7.14)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir haben oben genannte Rezeptur auf ärztliche Verordnung hergestellt (1000 g).
    Laut NRF gibt es dafür zwei Möglichkeiten:
    1. aus Stammlösung
    2. aus Dexpanthenol
    Da wir die Herstellung aus Stammlösung (Dexpanthenol-Konzentrat 50%, Caelo) als praktischer empfinden, haben wir die Rezeptur auch so hergestellt und entsprechend taxiert. Die Krankenkasse wiederum hat uns das Rezept allerdings retaxiert.
    Wie wir herausfanden, ist die Herstellung "aus Dexpanthenol" etwa 10 € günstiger als die Herstellung "aus Stammlösung" und die Krankenkasse bezieht sich in ihrer Retaxation auf die preisgünstigere Herstellungsvariante. Nun stellt sich uns die Frage: Darf uns die Krankenkasse vorschreiben, wie wir eine Rezeptur herzustellen haben?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten.


    Liebe Grüße
    K. Andohr

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Tag Frau Andohr,

    leider ist die Abrechnung von Konzentraten, Stammverreibungen etc. meines Erachtens nicht klar geregelt. Bzw. es dürfen denke ich nur die Reinstoffe nach Hilfstaxe abgerechnet werden, sofern diese dort gelistet sind. Was natürlich sehr schade ist, da die Verwendung von Stammverreibungen in der Regel sehr sinnvoll ist.

    Hier ein ähnlicher älterer Beitrag aus dem Forum.

    Beste Grüße
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Guten Tag Frau Herrmann,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist in der Tat sehr schade, da oftmals ja auch qualitative Vorteile bei der Verwendung von Konzentraten und Stammverreibungen zu erwarten sind. Ob hier ein Einspruch lohnenswert wäre und wenn auch nur, um zu dokumentieren, dass wir aus Sicht der Apotheke eine Retaxation einer dem Patienten dienenden Herstellungsweise nicht gutheißen können?


    Beste Grüße zurück

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Hallo Frau Andohr,

    das könnte man versuchen, bin aber unsicher ob Sie Erfolg haben. Ich würde empfehlen zunächst Ihren zuständigen Apothekerverband zu befragen. Sie werden vermutlich nicht die erste Apotheke sein, die eine derartige Retaxation erhält. Eventuell gibt es dort Erfahrungen.

    Bezüglich der qualitativen Vorteile bin ich ganz Ihrer Meinung.

    Beste Grüße
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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  5. #5
    Premium-User
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    Hallo,

    vielleicht auch gern als Information für alle anderen: unser LAV hat uns zu einem Widerspruch geraten mit dem Hinweis, dass dieser mit entsprechender Erklärung warum eben nicht der Reinstoff, sondern ein Konzentrat verwendet wurde, in etwa 50 % der Fälle auch erfolgreich ist. Vielen Dank noch einmal für die schnelle Antwort hier im Forum.


    Beste Grüße

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