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Thema: Cannabisblüten nach NRF 22.13 richtig taxieren

  1. #1
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    Cannabisblüten nach NRF 22.13 richtig taxieren

    Liebe Kollegen,

    wir haben eine Verodnung zur Lasten der AOK Bayern mit Genehmigung über Cannabisblüten Sorte Bedrocan 22/1 NRF 22.13
    1x10g vorliegen.
    Von Cansativa würde ich 2 x 5g bekommen. Wie taxiere ich das Rezept richtig?

    Viele Grüße und kollegiale Grüße,

    Tobias Schlosser

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    260
    Hallo Herr Schlosser,

    entschuldigen Sie, dass Sie bisher keine Antwort bekommen haben. Vermutlich ist die Rezeptur schon lange abgerechnet, aber vielleicht können Sie auch nochmal schreiben, wie Sie es endgültig taxiert haben.

    Meine Meinung ist, dass es sich um eine Rezeptur im klassichen Sinne handelt (nicht um eine Abgabe von Unverarbeiteten Stoffen), da Sie die Cannabisblüten ja verarbeiten (mahlen) müssen.
    Daher würde ich wie folgt berechnen:
    Cannabisblüten EK + 90%
    + Gefäßpreise (90%-Preis laut Hilfstaxe oder EK+90%)
    + Rezepturzuschlag
    + Festzuschlag 8,35
    + 19% UST

    Die Sonder-PZN 06460665 (Cannabisblüten in Zubereitungen) wird zu Abrechnung verwendet.
    Zusätzlich können noch die 4,26 BTM-Gebühr berechnet werden.

    Viele Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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