Muss bei einer Anforderung einer verschreibungspflichtigen Rezeptur für einen Arzt die Taxierung nach der offiziellen Arzneimittelpreisberechnung erfolgen oder kann man es frei kalkulieren?
Muss bei einer Anforderung einer verschreibungspflichtigen Rezeptur für einen Arzt die Taxierung nach der offiziellen Arzneimittelpreisberechnung erfolgen oder kann man es frei kalkulieren?
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