Muss bei einer Anforderung einer verschreibungspflichtigen Rezeptur für einen Arzt die Taxierung nach der offiziellen Arzneimittelpreisberechnung erfolgen oder kann man es frei kalkulieren?
Muss bei einer Anforderung einer verschreibungspflichtigen Rezeptur für einen Arzt die Taxierung nach der offiziellen Arzneimittelpreisberechnung erfolgen oder kann man es frei kalkulieren?
Hallo,
Arzt als Patient / Kunde oder Sprechstundenbedarf (zur direkten Anwendung an seinen Patienten)?
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
Lesezeichen