Hallo zusammen,

Mit der Medizinproduktebetreiberverordnung, die uns ja als Betreiber eines Medizinproduktes klassifiziert, habe ich durchaus Klärungsbedarf was denn nun "Sache ist".

Das Medizinproduktebuch müssen wir bei RR- Geräten beilegen (zumindest bei einigen Krankenkassen).

Ins Bestandsverzeichnis gehören Milchpumpen. Vernebler ( wie Pariboy) und RR- Geräte.
Aber auch BZ- Messgeräte ? Ebenso Easyhaler, Foster, Salbuhexal usw?

Der Verband ist da leider wenig hilfreich, danke.

Einen schönen Ersten Advent,

Christoph Stackmann