Hallo zusammen,
Mit der Medizinproduktebetreiberverordnung, die uns ja als Betreiber eines Medizinproduktes klassifiziert, habe ich durchaus Klärungsbedarf was denn nun "Sache ist".
Das Medizinproduktebuch müssen wir bei RR- Geräten beilegen (zumindest bei einigen Krankenkassen).
Ins Bestandsverzeichnis gehören Milchpumpen. Vernebler ( wie Pariboy) und RR- Geräte.
Aber auch BZ- Messgeräte ? Ebenso Easyhaler, Foster, Salbuhexal usw?
Der Verband ist da leider wenig hilfreich, danke.
Einen schönen Ersten Advent,
Christoph Stackmann
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