An dieser Stelle möchte ich noch auf folgendes hinweisen:

1. Egal, wie das Rezept aussieht, es muss immer heißen: "Notfall-Verschreibung"!!!
2. Es darf nur die zur Behebung des Notfalls erforderliche Menge des BtMs verordnet werden.

Notfallverschreibungen werden ja nur in sehr seltenen Fällen ausgestellt. Und weil dann kaum einer Bescheid weiß, werden Fehler gemacht.

Gruß H.-U. Thielmann