Hallo :-)
Ein Recht-Prüfer fragt bei uns immer nach Bioziden.
Laut §1a ApBetrO dürfen Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel als apothekenübliche Waren in der Apotheke verkauft werden, aber wie ist das mit der Positionierung in der Apotheke? Müssen Biozide in Endverbraucherverpackungen unter Verschluss gehalten werden, oder kann man diese in der Sichtwahl bzw. sogar Freiwahl platzieren und nach welchen Kriterien ist dies geregelt?
Als Anhaltspunkte hat der Prüfer Beispiele wie Glyphosat und pheromonhaltige Mottenfallen gebracht.
Wie verhält sich die Einstufung bei Repellentien? (auf der Seite des DIMDI habe ich nur DEET-haltige Repellentien wie Autan, aber keine Icaridin-haltigen Repellentien als Arzneimittel gefunden)? Wenn man nach §2 AMG geht findet ja eine Anwendung AM Körper statt, die der Verhütung von Mückenstichen und einer eventuell übertragbaren Infektionskrankheit dienen (Präsentations-AM).
Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße :-)
Lesezeichen