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Thema: Biozide

  1. #1
    Premium-User
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    Biozide

    Hallo :-)

    Ein Recht-Prüfer fragt bei uns immer nach Bioziden.
    Laut §1a ApBetrO dürfen Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel als apothekenübliche Waren in der Apotheke verkauft werden, aber wie ist das mit der Positionierung in der Apotheke? Müssen Biozide in Endverbraucherverpackungen unter Verschluss gehalten werden, oder kann man diese in der Sichtwahl bzw. sogar Freiwahl platzieren und nach welchen Kriterien ist dies geregelt?

    Als Anhaltspunkte hat der Prüfer Beispiele wie Glyphosat und pheromonhaltige Mottenfallen gebracht.

    Wie verhält sich die Einstufung bei Repellentien? (auf der Seite des DIMDI habe ich nur DEET-haltige Repellentien wie Autan, aber keine Icaridin-haltigen Repellentien als Arzneimittel gefunden)? Wenn man nach §2 AMG geht findet ja eine Anwendung AM Körper statt, die der Verhütung von Mückenstichen und einer eventuell übertragbaren Infektionskrankheit dienen (Präsentations-AM).

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Viele Grüße :-)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    leider sind wir auf diesem Gebiet nicht gerade Experten.

    Nur soviel:
    - Biozidprodukte (wie Repellentien und Oberfächen-Desinfektiosnsprays) sind europaweit mit einer EU-Verorndung geregelt:
    bitte lesen! https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...140425&from=EN
    - meines Wissens gibt es keine allgemeinen Einschränkungen zu Positionierung von Biozid-Produkten (können also grundsätzlich in die Freiwahl, denken Sie nur mal an die Mückenschutz-Produkte in jedem Supermarkt)
    - spezielle kann ich mir aber vorstellen (weiß ich aber nicht)
    - Denken Sie daran, dass es sich bei Anwendung eines antimikrobiellen Stoffs am menschlichen Körper auch um ein Arzneimittel handeln kann z.B. Octenisept (dann ist es aber auch KEIN Biozid-Produkt im rechtlichen Sinne und es gelten die Bestimmungen, die bei AM immer gelten)


    Viele Beispiele und Infos finden Sie auf der Website der für die "Zulassung" von Biozidprodukten zuständigen Bundesbehörde (BAuA)
    https://www.baua.de/DE/Themen/Anwend...e/Biozide.html

    Wenn Ihr Prüfer das fragt .. --> bitte unbedingt lesen :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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