Wir haben für ein Kleinkind eine Pflegesalbe bestehend aus 20g Glycerin in Basiscreme ad 100g auf einem Rezept. Darf ich die über die Krankenkasse abrechnen?
Wir haben für ein Kleinkind eine Pflegesalbe bestehend aus 20g Glycerin in Basiscreme ad 100g auf einem Rezept. Darf ich die über die Krankenkasse abrechnen?
Hallo Frau Wienzek,
meinem Wissen nach können Rezepturen mit nichtverschreibungspflichtigen Inhaltsstoffen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr über die Kasse abgerechnet werden.
Nachlesen können Sie dies auch in der Anlage III der Arzneimittelrichtlinie und im SGB V §34
Ob es dann doch noch Ausnahmen gibt kann ich nicht genau sagen. Meine Recherche hat auf die Schnelle nichts weiteres ergeben.
Um sicher zu gehen, wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Verband.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Ulmer
Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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