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Thema: Hilfsmittelrezept- Heilung

  1. #1
    Premium-User
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    Hilfsmittelrezept- Heilung

    Hallo zusammen!!

    Seit längerem sind wir uns in der Apotheke uneins über die Frage, ob die fehlende Diagnose auf dem HIMI-Rezept ergänzt werden darf bzw. es dann ausreicht, wenn entsprechender Mitarbeiter diese Ergänzung mit Datum und Namenskürzel abzeichnet. Oder muss der Arzt die Ergänzung gegenzeichnen?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Hallo Frau Brähler,

    da es sehr viele verschiedene Hilfsmittelversorgungsverträge gibt, ist dies vermutlich nicht pauschal zu beantworten.
    Ich habe in dem Versorgungsvertrag zwischen der AOK Bayern und dem BAV (Bayerischen Apothekerverband) nachgesehen. Dort steht, dass nur ordnungsgemäß ausgestellte Verordnungen beliefert werden dürfen, und die Diagnose gehört zu den Pflichtangaben. Es wird auch beschrieben, welche Angaben durch die Apotheke ergänzt werden dürfen, die Diagnose gehört leider nicht dazu.

    Bei anderen Krankenkassen und Verbänden, kann dies aber ggf. anders sein. Im Zweifel würde ich empfehlen, die Rezepte durch den Arzt ändern zu lassen.

    Beste Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die Antwort
    Ja, ich hatte mich in der Zwischenzeit auch noch mal informiert und zumeist ist es wohl wirklich so, dass die Diagnose nicht vollumfänglich durch die Apotheke geheilt werden darf. Nun ja, dann machen wir das vorerst wie gehabt und lassen im Bedarfsfall die Diagnose von Arztseite
    ergänzen.

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