Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben oben genannte Rezeptur auf ärztliche Verordnung hergestellt (1000 g).
Laut NRF gibt es dafür zwei Möglichkeiten:
1. aus Stammlösung
2. aus Dexpanthenol
Da wir die Herstellung aus Stammlösung (Dexpanthenol-Konzentrat 50%, Caelo) als praktischer empfinden, haben wir die Rezeptur auch so hergestellt und entsprechend taxiert. Die Krankenkasse wiederum hat uns das Rezept allerdings retaxiert.
Wie wir herausfanden, ist die Herstellung "aus Dexpanthenol" etwa 10 € günstiger als die Herstellung "aus Stammlösung" und die Krankenkasse bezieht sich in ihrer Retaxation auf die preisgünstigere Herstellungsvariante. Nun stellt sich uns die Frage: Darf uns die Krankenkasse vorschreiben, wie wir eine Rezeptur herzustellen haben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten.
Liebe Grüße
K. Andohr
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