Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen...
Gibt es eine Stelle im Medizinproduktegesetz oder in der MP-Betreiberverordnung (oder in einem anderen Gesetz), die vorschreibt, wie lange Mietverträge von zurückgegebenen Leih-Geräten (z.B. Milchpumpen, Pari-Boys) aufbewahrt werden müssen?
Unsere Datenschutzbeauftragte möchte, dass der Mietvertrag des zurück gegebenen Gerätes nach erfolgter Überprüfung der Funktion, Reinigung und Desinfektion vernichtet wird, um Patientendaten zu schützen.
Habe nun von einem anderen Apotheker gehört, dass die Mietverträge gemäß Medizinproduktegesetz 3 Jahre aufbewahrt werden müssen. Hintergrund soll sein, nachweisen zu können, welcher Kunde welches Leihgerät wann hatte und ob diese ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert wurden. Aufzeichnungen über Reiniugng/Desinfektion und Funktionsüberprüfung existieren bei uns natürlich, aber nicht im Zusammenhang mit Patientendaten.
Es wäre toll, wenn mir jemand (mit Quellen) weiterhelfen könnte, da ich leider nicht fündig geworden bin.
Oder hat das ganze eher etwas mit dem Produkthaftungsgesetz zu tun?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
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