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Arbeitzeit
Hallo! Ich hätte eine Frage zum Thema Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag.
Es geht darum, ob Ausnahmeregelungen im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer möglich sind.
Im Speziellen stellt sich die Frage, ob ein Verzicht/Reduzierung der Ruhepause bei 8 bis 10 Stunden Arbeitszeit oder auch eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf über 10 Stunden (11 Stunden mit nur einer 1/2 Stunde Pause) möglich sind. Vorausgesetzt der Arbeitnehmer wünscht dies und die wöchentliche Arbeitszeit übersteigt keinesfalls die 40 Stunden.
Das Arbeitsschutzgesetz räumt Abweichungen durch einen Tarifvertrag oder Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen ein.
Im Bundestarifvertrag für Apotheker ist jedoch nur von den wöchentlich zu leistenden Stunden die Rede. Inwieweit sind hier innerbetriebliche Vereinbarungen möglich?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, inwiefern die Gesetzeslage in dem speziellen Bereich des Apothekenbetriebes interpretiert werden kann.
MfG
Geändert von brandenburgertorapotheke (10.09.2019 um 17:02 Uhr)
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