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Thema: Dronabinol Dokumentation

  1. #1
    Premium-User
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    Dronabinol Dokumentation

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    leider war es mir nicht möglich meine Anfrage in das Labor und Plausi Forum zustellen, da die Erstellung des Beitrages nicht möglich war! Bitte leiten Sie es an die entsprechende Stelle weiter! Danke



    Ich habe eine Anfrage zur Verarbeitung des Betäubungsmittels Dronabinol. Dronabinol wird als Substanz Reinsubstanz z.B. in einer Masse von 0,500 g angeboten. Dies wird vom Hersteller in vorgefüllten Spritzen geliefert. In der Produktbeschreibung steht u.a., dass die Spritzen überfüllt sind. Ein genauer Wert wird jedoch nicht angegeben, sondern nur Bereiche (z.B. 20-40 mg). Wie erfolgt daher die BTM-rechtlich korrekte Dokumentation des Wareneingangs und Herstellungsvorgangs?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichem Gruß

  2. #2
    Hallo Herr Seyfert,

    folgende Rechtsvorschrift könnte Ihnen da weiter helfen: § 14 Abs. 2 BtMVV
    "(2) Bei der Nachweisführung ist bei flüssigen Zubereitungen die Gewichtsmenge des Betäubungsmittels, die in der aus technischen Gründen erforderlichen Überfüllung des Abgabebehältnisses enthalten ist, nur zu berücksichtigen, wenn dadurch der Abgang höher ist als der Zugang. Die Differenz ist als Zugang mit "Überfüllung" auszuweisen."

    Beste Grüße

    H.-U. Thielmann

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