Hallo,
einer unserer Patienten erhält von einer Uniklinik hergestellte autologe Serumtropfen für die Augen.
Da die Uniklinik nicht direkt an den Patienten liefern darf, wurden wir gefragt, ob es möglich sei die Sendung in Empfang zu nehmen und dem Patienten auszuhändigen. Es hieß wir hätten nichts mit der Abrechnung zu tun.
Nun haben wir allerdings eine Rechnung erhalten. Nach meiner Auffassung haben wir somit auch Dokumentationspflichten nach TFG. Sehen sie das ebenfalls so ?
Zudem bin ich bei der Preisberechnung des Abgabepreises an den Kunden unsicher. Gehe ich wie bei einem FAM vor?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Herzliche Grüße,
A. Irmer
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