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Thema: Übermittler autologe Serumaugentropfen/ Dokupflichten und Preisberechnung

  1. #1
    Premium-User
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    Übermittler autologe Serumaugentropfen/ Dokupflichten und Preisberechnung

    Hallo,

    einer unserer Patienten erhält von einer Uniklinik hergestellte autologe Serumtropfen für die Augen.

    Da die Uniklinik nicht direkt an den Patienten liefern darf, wurden wir gefragt, ob es möglich sei die Sendung in Empfang zu nehmen und dem Patienten auszuhändigen. Es hieß wir hätten nichts mit der Abrechnung zu tun.

    Nun haben wir allerdings eine Rechnung erhalten. Nach meiner Auffassung haben wir somit auch Dokumentationspflichten nach TFG. Sehen sie das ebenfalls so ?
    Zudem bin ich bei der Preisberechnung des Abgabepreises an den Kunden unsicher. Gehe ich wie bei einem FAM vor?


    Vielen Dank für ihre Hilfe!

    Herzliche Grüße,
    A. Irmer

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Hallo Frau Irmer,

    ich habe Ihre Frage in das Gebiet Apotheken- und AM-Recht verschoben, da ich hoffe das unsere Rechtsexperten hier eine Antwort wissen.

    Beste Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    hm..., also das ganze ist grundsätzlich möglich, dass eine andere Apotheke (auch KH-Apotheke) Rezepturen im Auftrag für Ihre Apotheke herstellt.
    Es gilt ApBetrO § 17, Abs. 6c
    "..die in dringenden Fällen von einer Apotheke bezogen werden; ein dringender Fall liegt vor, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und wenn das Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann. Werden Arzneimittel von Apotheken bezogen oder von diesen an andere Apotheken weitergegeben, muss zusätzlich die Chargenbezeichnung des jeweiligen Arzneimittels dokumentiert und auch dem Empfänger mitgeteilt werden."

    Folge: die in Verkehr bringende Apotheke kennzeichnet mit dem Namen der (hier öffentlichen) Apotheke und wir hier zum (Mit-)Hersteller.
    Damit sind ALLE Pflichten so verbunden, als hätte die Apotheke das AM selbst hergestellt.

    Zur Berechnung das gleiche! Sie müssen so berechnen, als hätte die Apotheke SELBST hergestellt (bei rx-Rezepturen preisgebunden nach § 5 AmPreisV).
    (was Sie der Lieferanten-Apotheke bezahlen als EK ist FREI VERHANDELBAR - wenn Sie schlecht verhandeln, ist es ggf. mehr als Sie berechnen dürfen)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    hei zu diesem interessanten Thema noch eine spezielle Empfehlung eines geschätzten Kollegen :-)!
    https://www.drk-haemotherapie.de/dat...6_haemo_25.pdf
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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