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Thema: Auftragsdatenverrbeitung in der Apotheke

  1. #1
    Premium-User
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    12

    Auftragsdatenverrbeitung in der Apotheke

    Hallo,

    wann liegt in der Apotheke eine Auftragsdatenverarbeitung vor?

    Wir beliefern Bewohner einer Wohneinrichtung, kein Heim im Sinne des Heimgesetzes, mit Arznei- und Hilfsmitteln auf Rechnung.
    Die Bewohner erteilen uns dafür schriftl. eine Einwilligung. Diese ist entsprechend den Vorgaben der DSGVO von uns ausgearbeitet und aufgesetzt worden. Zudem erhalten sie unsere Datenschutzerklärung auf Wunsch.

    Ist hier ein Schriftstück im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung nötig? Es existiert kein Vertrag zwischen Wohneinrichtung und Apotheke.


    Herzliche Grüße,
    A. Irmer

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    311
    Guten Abend Frau Irmer,

    nein, benötigen Sie nicht! Denn: Wenn eine Apotheke eine externe Stelle beauftragt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, so liegt gemäß Art. 28 ff. DS-GVO eine Auftragsverarbeitung vor. Die Belieferung mit AM für Bewohner einer Wohneinrichtung zählt nicht dazu. In einer Apotheke können aber zahlreiche Auftragsverarbeitungen bestehen, die dieser gesetzlichen Regelung unterworfen sind:

    ● Externe Lohn- oder Gehaltsabrechnung
    ● Inanspruchnahme einer Clearingstelle
    ● Nutzung von Cloud-Diensten (Bereitstellung von Servern)
    ● EDV-Betreuung (Fernwartungen)
    ● Externe Webseite-Betreuung von Kontaktformularen oder Bestellanfragen
    ● Callcenter
    ● Datenträgerentsorgung (Papier, Festplatten, usw.)

    Beste Grüße von Lars Frohn.
    (Personenzertifizierte "DEKRA Fachkraft für Datenschutz")
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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