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Thema: Arztrücksprache dokumentieren?

  1. #1
    Premium-User
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    Arztrücksprache dokumentieren?

    Hallo nach neuem Rahmenvertrag muss bei Überschreitung des Preisankers mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden und diese auf dem Rezept dokumentiert werden. Muss der Arzt die Dokumentation auf dem Rezept gegen gezeichnet werden oder reicht das Ergebnis abgezeichnet vom Apotheker?

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Was das Gegenzeichnen angeht, habe ich im Rahmenvertrag nichts gefunden. Allerdings sagte Herr Ravati in einem seiner Seminare, dass die Arztunterschrift notwendig sei, wenn man ein AM abgibt, welches über dem Preisanker liegt.

    Wie streng das nun gehandhabt wird, vermag ich nicht zu sagen.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Im Kommentar vom DAV zum Rahmenvertrag vom 05.06.19 steht auch nur, dass der Apotheker die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren hat, nicht dass der Arzt dies abzeichnen muss.

    MfG
    Elke Schröder
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