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Rezepte für Tierarzneimittel - doppelte/dreifache Ausfertigung
Hallo,
im Ravatiskript bin ich gerade über die Ausfertigung von Rezepten für Tierarzneimittel gestolpert. Es heißt bei Tieren benötigt man eine zweifache Ausfertigung des Rezepts, bei Lebensmittel-Tieren eine dreifache. Allerdings findet man Gesetztext nur etwas zur zweifachen Ausfertigung (bzw. Kopie). Eine für die Apotheke, eine für den Tierhalter.
Was soll also die dritte Ausfertigung bei LM-Tieren bedeuten?
Herzliche Grüße
Mariele Fligge
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