Hallo,
im Ravatiskript bin ich gerade über die Ausfertigung von Rezepten für Tierarzneimittel gestolpert. Es heißt bei Tieren benötigt man eine zweifache Ausfertigung des Rezepts, bei Lebensmittel-Tieren eine dreifache. Allerdings findet man Gesetztext nur etwas zur zweifachen Ausfertigung (bzw. Kopie). Eine für die Apotheke, eine für den Tierhalter.

Was soll also die dritte Ausfertigung bei LM-Tieren bedeuten?

Herzliche Grüße
Mariele Fligge