Hallo,
Hier sind meine Fragen:
''Parallelimporteure benötigen – wie alle pharmazeutischen Unternehmer – eine Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG) für das Kennzeichnen der Behältnisse in deutscher Sprache sowie gegebenenfalls das Umpacken (nur äußere Umhüllung!)''zitiert aus DAZ
1. muss man bei Reimport parallelimport oder Parallelvertrieb umverbacken oder wäre ein Aufkleber ausreichend?und was ist wenn Beipackzettel nicht auf deutsch ist?
2. Brauche ich bei Reimport eine Zulassung oder da es in Deutschland hergestellt wird, hat es bereits eine Zulassung?
Viele Grüße,
AS
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