Hallo,
wer ist der Zulassungsinhaber bei Nutzung einer Standardzulassung in der Apotheke? Das BfArM, die Apotheke oder beide?
Und wäre die Apotheke - sofern sie Zulassungsinhaber wäre - nicht automatisch PU und müsste damit weitere Pflichten erfüllen und z.B. einen Informationsbeauftragten nach § 74 benennen?
Danke im Voraus!
Lesezeichen