Sehr geehrtes Pharma-4-you-Team,
bin mir im folgenden Fall nicht ganz sicher.
Verordnet: 4 x INTUNIV (Guanfacin) 1mg RET 28 Stk.
-28Stk. -->kA + nur diese Packungsgrößen im Handel
-Wirkstoff nicht extra gelistet in Packungsgrößenverordnung -->Fällt unter "Psychopharmaka" -->N3 100Stk.
Frage: Brauch ich einen Sondervermerk ("!" oder "Menge ärztlich begründet")
Es übersteigt ja N3 und ist kein vielfaches von N3. Also bräuchte ich einen Sondervermerk, oder? Andererseits darf doch anscheinend ein fehlender Sondervermerk nicht mehr retaxiert werden, oder?
Hätten Sie eine Empfehlung für mich?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Vanessa Teichmann
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