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Thema: A und Überschreitung der Höchstmenge

  1. #1
    Premium-User
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    A und Überschreitung der Höchstmenge

    Hallo liebe Kollegen,

    wir haben folgenden Fall.

    Die Arztpraxis möchte kein A auf das Rezept vermerken und wir möchten gerne mal nachfragen, ob die Abgabe auch so retaxsicher möglich ist.

    Rezept 1 wurde am 22.05.2019 ausgestellt mit 60g Bedrocan.

    Am 21.06.2019 wurde erneut ein Rezept mit 60g Bedrocan ausgestellt.

    Die Höchstmenge für Cannabisblüten sind 100g innerhalb von 30 Tagen.

    Ich käme jetzt auf 31 Tage und daher muss kein A auf das Rezept? Ist das so korrekt?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und ein schöne Restwoche.

    Viele Grüße,

    Sebastian Langenhagen

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Langenhagen,

    genau, laut § 2 der BTMVV darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen für einen Patienten Cannabis in Form von getrockneten Blüten 100 000 mg oder / und Cannabisextrakt (bezogen auf den ∆9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt) 1 000 m verschreiben.
    In Ihrem Fall haben Sie richtig gerechnet: Der erste Tag der Verschreibung am 22.5. wird mitgerechnet und somit sind die 30 Tage am 20.6. „zu Ende“.
    Daher muss auf das neue Rezept am 21.6. kein „A“ vom Arzt vermerkt werden und wird somit nicht retaxiert.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank Herr Frohn für die schnelle Antwort...

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