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Thema: Herstellererlaubnis KH

  1. #1
    Premium-User
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    Herstellererlaubnis KH

    Guten Tag,
    brauchen Krankenhausapotheken eine Herstellererlaubnis? bzw gibt es Ausnahmen, wo diese es brauchen?
    Vielen Dank

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Guten Morgen Frau Frey,

    solange die KH-Apotheke AM im Rahmen des üblichen KH-Betriebs herstellt, also für die Patienten des KH und auch für das KH Personal, benötigt der Träger des KH keine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG. Außerdem nicht für die Rekonstitution oder das Abpacken einschließlich der Kennzeichnung von Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind, sofern dies dem Prüfplan entspricht. Wenn die KH Apotheke an gewerblich AM herstellt und an ander (KH)-Apotheken abgibt, dann benötigt sie eine Herstellungserlaubnis. Also analog zur öffentlichen Apotheke, wo sie erst eine Herstellungserlaubnis benötigen, wenn sie den Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs verlassen, also z.B. gewerblich AM für andere Apotheke herstellen.

    Viele Grüße.
    Geändert von Lars Frohn (13.06.2019 um 08:23 Uhr)
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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