Hallo,
Immer wieder liest man, dass der Apotheker diverse Angaben auf einem Btm-Rezept ergänzen kann und diese dann mit Datum und Unterschrift kennzeichnet. Der Arzt muss die Angaben auch auf seinem Teil ergänzen. Soweit ist alles logisch. Wann genau muss der Arzt die Änderung auf dem Rezept, das in der Apotheke ist, erneut unterschreiben/abstempeln? Immer? Oder nur bei bestimmten Fällen? Reicht die Apotheke dann das Rezept nochmal beim Arzt ein?
Liebe Grüße
Mariele Fligge
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