Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Änderung BtM Rezept

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    17.03.2019
    Beiträge
    4

    Frage Änderung BtM Rezept

    Hallo,
    Immer wieder liest man, dass der Apotheker diverse Angaben auf einem Btm-Rezept ergänzen kann und diese dann mit Datum und Unterschrift kennzeichnet. Der Arzt muss die Angaben auch auf seinem Teil ergänzen. Soweit ist alles logisch. Wann genau muss der Arzt die Änderung auf dem Rezept, das in der Apotheke ist, erneut unterschreiben/abstempeln? Immer? Oder nur bei bestimmten Fällen? Reicht die Apotheke dann das Rezept nochmal beim Arzt ein?

    Liebe Grüße
    Mariele Fligge

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
    Registriert seit
    04.12.2015
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    300
    Hallo Frau Fligge,

    alle Angaben nach § 9 BTMVV darf der Apotheker ändern. Ausgenommen davon ist die Unterschrift des Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes. Das sagt die BTMVV. Das Sozialrecht (Rahmenvertrag, regionale Verträge) machen dann Angaben dazu, wann das Rezept nach einer Änderung durch den Apotheker für eine zusätzliche Unterschrift zum Arzt muss, damit sie nicht retaxiert werden. Wenn die Wirtschaftlichkeit und /oder die Patientensicherheit betroffen sind, sollten Sie die Änderung(en) am besten unterschreiben lassen.

    Viele Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •