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Thema: Gebrauchsanweisung Rezeptur

  1. #1
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    Gebrauchsanweisung Rezeptur

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    recht es, wenn auf einem Rezept die Anwendung einer Rezeptur (z.B.Salbe) gemäß schriftlicher Anweisung lautet oder soll die Dosierung ganz eindeutlich sein zB 2 mal täglich.

    Für Ihre Antwort bin ich dankbar

    LG
    Dany Rezk Allah
    Geändert von Dany Rezk Allah (01.04.2019 um 13:23 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager
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    Sehr geehrter Herr Rezk Allah,

    bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Frage.

    Die Thematik um die Dosierungsangabe bzw. Gebrauchsanweisung bei in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln lässt immer wieder Fragen aufkommen.
    Nach §2 AMVV muss bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden die entsprechende Verschreibung eine Gebrauchsanweisung enthalten (soviel wissen wir ja bereits).
    In der Verschreibung von BtM (siehe BtMVV§ 9, Abs. (1), Nr. 5) kann entweder
    - die exakte Gebrauchsanweisung entweder auf dem BtM-Rezept selbst vermerkt sein
    oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde,
    - ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung.

    Die Möglichkeit sich bzgl. der Gebrauchsanweisung bei Rezepturarzneimitteln auf eine dem Patienten ausgehändigte schriftliche Anweisung zu beziehen wird in den entsprechenden VO für Rezepturarzneimittel (ApBetrO, AMVV) nicht erwähnt. In den meisten Fällen, z.B. bei Salben, wird dies wohl auch nicht nötig sein, da die Anwendung meist recht klar ist und gut auf die Verschreibung übertragen werden kann.

    Ich würde aus diesem Grund immer die konkrete Dosierung sowohl auf der Verschreibung als auch auf dem Behältnis des hergestellten Arzneimittels anbringen. Wenn die Dosierung auf dem Rezept fehlt geht der offizielle Weg über die Praxis. Nach Auskunft des Arztes darf der Apotheker dann die Dosierung mit Handzeichen und Datum nachtragen.
    Oft hat der Arzt dem Patienten die Dosierung auch mündlich mitgegeben, sodass dieser bereits Bescheid weiß. Für die korrekte Dokumentation und Abrechnung ist diese Angabe jedoch nicht ausreichend.

    Kurz und knapp: Für die Arzneimitteltherapiesicherheit und zur Vermeidung von Retaxationen würde ich die konkrete Dosierung auf den Verschreibungen empfehlen.

    Mit besten Grüßen



    Katharina Michelis
    Dipl. Pharm. Katharina Michelis, Apothekerin bei pharma4u.
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