Sehr geehrte Damen und Herren
im Ravati-Seminar in Düsseldorf wurde letzte Woche erwähnt, dass man bei seltenen Rezepturen die kleinste erhältliche Menge der benötigte Substanz komplett abrechnen kann, auch wenn nicht die gesamte Menge dieser Substanz für die Rezeptur benötigt wird. z.B 0,2g Substanz aus 5g benötigt.
Leider habe ich dazu keinen Gesetzestext gefunden. Daher meine Frage, auf welchem § sich diese Aussage stützt.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen und nochmals Danke für den hilfreichen Kurs
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