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Thema: Seltene Rezeptursubstanz

  1. #1
    Premium-User
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    Seltene Rezeptursubstanz

    Sehr geehrte Damen und Herren
    im Ravati-Seminar in Düsseldorf wurde letzte Woche erwähnt, dass man bei seltenen Rezepturen die kleinste erhältliche Menge der benötigte Substanz komplett abrechnen kann, auch wenn nicht die gesamte Menge dieser Substanz für die Rezeptur benötigt wird. z.B 0,2g Substanz aus 5g benötigt.
    Leider habe ich dazu keinen Gesetzestext gefunden. Daher meine Frage, auf welchem § sich diese Aussage stützt.
    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen und nochmals Danke für den hilfreichen Kurs
    Geändert von Elias Küffer (24.09.2020 um 00:39 Uhr)

  2. #2
    Premium-User
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    Guten Tag,
    Grundlage für diese Regelung ist die Arzneimittelpreisverordnung, §5 Apothekenzuschläge für Zubereitungen :-).
    Herzliche Grüße
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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