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Thema: Monatliche Zusatzzahlung zum Gehalt einfach gestrichen

  1. #1
    Premium-User
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    Monatliche Zusatzzahlung zum Gehalt einfach gestrichen

    Guten Tag,

    Ich bekomme seit mind 2 Jahren von meiner Chefin auf mein Gehalt monatlich 200€ brutto dazu. Diese habe ich bekommen als ich vor dem PJ als PTA bei ihr gearbeitet habe und auch während des PJ. Nun habe ich seit 2 Wochen mein 3. Staatsexamen bestanden und plötzlich teilt sie mir mit, dass sie mir es nicht mehr zahlen wird. Ich bin auch nach dem PJ weiterhin als PTA bei ihr angestellt. Als Begründung nannte sie, dass es als Bonuszahlung für engagierte Mitarbeiter gedacht wäre. Da ich aber bis jetzt alle Krankheitstage für meine Tochter alleine genommen hätte (Mein Mann hat Anfang des Jahres eine neue Stelle angenommen) und mit ihr nicht besprochen habe wieder schwanger zu werden (ich bin aktuell in der 29. Woche) zahlt sie mir es ab April nicht mehr, was sie mir erst heute mitgeteilt hat. Sie sieht damit in mir keine engagierte Mitarbeitererin, so ihre Begründung. Auch wird sie mich nicht als Apothekerin beschäftigen, obwohl sie es vorher immer gesagt hat und mich dann trotz Approbation weiterhin nur als PTA beschäftigen bis zu meiner Elternzeit. Ist der plötzliche Wegfall dieser Zahlung rechtlich zulässig?
    Geändert von Anica Schneider (03.05.2019 um 19:39 Uhr)

  2. #2
    Sehr geehrte Frau Schneider,
    entschuldigen Sie bitte, dass Sie auf Ihre Frage bis dato noch keine Antwort erhalten haben. Wir haben diese nochmals an unseren Kompetenzmanager weitergeleitet.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Sehr geehrte Frau Schneider,

    auch ich möchte mich zunächst für die verspätete Antwort entschuldigen. Zu Ihrer Frage:
    Die Zulage/Bonus ist monatlich ausgezahlt worden und kann daher nicht einfach zurück genommen werden. Dies ginge nur dann, wenn ein schriftlicher Widerrufsvorbehalt vereinbart worden wäre unter abschließender Benennung der Widerrufsgründe. Weiterhin ist zu bezweifeln, dass die durch Ihre Arbeitgeberin genannten Gründe rechtlich zulässig sind.

    Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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