Guten Tag,

"Amorex" wird im Internet als sogenannte Liebeskummer-Pillen beworben. Eine Kundin von mir möchte sie auf jedenfall haben.
(Das Zweifelhafte an diesem Präparat lassen wir mal außen vor)

Kann sie nur als Import aus Österreich bekommen.

Doch wie ist hier nun die rechtliche Grundlage? Ich kann es irgendwie nicht richtig einteilen..??

Hauptbestandteile sind der Griffoniaextrakt (wegen 5-HT) und S-Adenosylmethionin.

1. Es gibt jeweils mit den einzelnen Stoffen NEM auf dem dt. Markt aber nicht in dieser Kombination.
-->Ist das dann auch eine Versorgungslücke die ich mit dem Import schließen dürfte, bzw. gilt diesen MUSS überhaupt auch für NEM??
-->Also DARF ich IMPORTIEREN??

2. 5-HT fällt an sich in die AMVV -->wie sieht es mit dem Griffonia-Extrakt an sich da aus?? in D gibt es nur freiverkäufliche NEM
-->Brauche ich nun für diesen Import ein Rezept??

Vielen Dank schonmal im vorraus.

Mit freundlichen Grüßen