Hallo Zusammen,
wir diskutieren in der Apotheke immer wieder das Thema: ist die DAC 22 Probe für mikrofeine Pulver beim Einsatz mikronisierter Ausgangsstoffe (wenn z.B. bei der Herstellung nach NRF Vorschrift mikrofein vorgeschrieben ist) nun verpflichtend nach alternativer Identifizierung von Ausgangsstoffen (DAC) oder "solllte" sie nur durchgeführt werden. Reicht die Angabe des Herstellers auf dem Prüfzertifikat über den Mikroniesierungsgrad aus und braucht dann auch in der Apotheke nicht mehr überprüft werden?
und eine zweite Frage haben wir auch noch die Haltbarkeit von Salbengrundlagen betreffend:
zur Lagerung konservierter, wasserhaltiger Salbengrundlagen in der Apotheke gibt es ja ein hin und her an Meinungen, gibt es auch eine aktuelle, verlässlich-verbindliche Empfehlung ?
Und wie sieht es mit der Haltbarkeit nach Anbruch aus? Apomix garantiert auf der homepage ausdrücklich bis zum Ende der angegebenen Laufzeit, Caelo verweist auf die DAC Empfehlungen, Bombastus auf das DAC mit dem Hinweis, es wäre letztendlich aber die Entscheidung der Apotheke. Sind die DAC-Werte nun nur Empfehlungen für Stoffe ohne angegebenes Verfallsdatum (werden aber im Lennartz-Programm automatisch als Verfall übernommen) und kann die Apotheke am Ende der DAC Laufzeit ohne großen Aufwand (d.h. vollständige Prüfung der Salbengrundlage) die Laufzeit bis zum angegebenen Herstellerverfall verlängern, wenn sie einschätzt, dass die Grundlage noch zu verwenden ist (z.B. wenn die hergestellte Rezeptur nur eine Laufzeit von 4 Wochen hat und nicht 6 Monate, für die ja eine fast abgelaufene Grundlage noch verwendbar wäre) ?
Was wäre evtl. zu prüfen und zu dokumentieren ?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Andrea
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