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Thema: Krankenhausapotheke

  1. #1
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    Krankenhausapotheke

    Hallo

    Fragen in einer Prüfung :-)
    1- was macht ein Apotheker alles in Krankenhausapotheke ?
    2- wie läuft die Versorgung auf einer Station ?
    3- darf jemand in der Apotheke der Pharmazie studiert arbeiten , aber nur noch sich einschreibt wegen "Bahntickts" ohne das Studium zu verfolgen ? Und Warum ?

    Zu 1 glaube ich Beratung von Ärzte und Personal + prüfung von Lagerung der AM , gibt es noch was ?

    Zu 2 : Abgabe von Am aufgrung Verschreibung + transport in verschlossene Behältnis mit Angabe über Ap und Empfänger ?

    Zu 3 glaube ich dass er nicht darf , aber warum wohl ?

    Danke im Voraus !

    LG
    Yaser Baki

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo.

    Zu 1)
    Im Zentrum der Aufgaben des Krankenhausapothekers steht die Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln. Um dies sicherstellen zu können, kümmert sich der Krankenhausapotheker auch um den Einkauf, die Prüfung, die Lagerung und die Abgabe von Arzneimitteln. Hinzu kommt die Arzneimittelherstellung. Schließlich gehört zu den zu den Aufgaben auch die pharmazeutische Dienstleistung für und Beratung von Ärzten und Pflegepersonal über die Arzneimittelanwendung. Im Rahmen seiner Mitwirkung in der Arzneimittelkommission des Krankenhauses entscheidet der Apotheker mit darüber, welche Arzneimittel in der Klinik angewendet werden. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus. In zunehmendem Maße werden Krankenhausapotheker auch in die Therapie der Patienten eingebunden. Durch ihre fundierten Arzneimittelkenntnisse können sie die Therapie entscheidend verbessern und häufig zu einer Kostensenkung beitragen. Immer häufiger gehören aber auch - über den Rahmen der Krankenhausapotheke hinaus - der Einkauf und die Logistik mit zu den von Krankenhausapothekern übernommenen Aufgaben.

    Zu 2)
    Alle Vorschriften zu dem Betrieb von KH-Apotheken finden Sie im dritten Abschnitt der ApBetrO (§§ 26-33). Dort finden Sie in §31 wie die Abgabe von AM geregelt ist:

    Bei der Abgabe an Stationen und andere Teileinheiten des Krankenhauses sind die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sie sind in einem geeigneten, verschlossenen Behälter abzugeben, auf dem die Apotheke und der Empfänger anzugeben sind.
    Zu 3) Das ist Landesrecht (Bildung, ÖPNV). Eingeschrieben an der Universität ist man nur bis zum Abschluss des 2.Examens.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
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  3. #3
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    Hallo,
    Noch Fragen in der Prüfung:
    Braucht eine Apotheke ein Herstellungserlaubnis wenn die Zytostatika für andere Apotheke herstellen(Tätigkeit im Auftrag)???
    2.braucht die Apotheke für Standard Zulassung ein Herstelungserlaubnis (bei Herstellung mehr als 100Packung ???

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Alaskari,

    zu 1) Tätigkeiten im Auftrag = „Outsourcing“ nach § 11a ApBetrO sind nur möglich für nach § 21 AMG zulassungsbefreite patientenindividuelle Herstellung, wie Zytostatika.
    Die Herstellung von Zytostatika durch eine andere Apotheken regelt ebenso § 11 ApoG. Letztendlich ist das eine Rezeptur der durch einen Drittbetrieb mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG als verlängerter Arm der Apotheke Zytostatika herstellt. Die Apotheke benötigt dafür keine Herstellungserlaubnis!

    Zu 2) Ja, wenn die Apotheke mehr als 100 abgabefertiger Packung einer Standardzulassung herstellt benötig Sie eine Herstellungserlaubnis.

    Beste Grüße.
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  5. #5
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    Hallo ,erstmal danke für die schnellere Antwort.
    Noch frage,
    Was ist der Unterschied zwischen Phrmazierat und Sachständige Person gemäß65& AMG.
    Danke

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Sehr gerne.

    Eine der Grundvoraussetzungen eines pharmazeutischen Unternehmers für die Wirkstoff- und Arzneimittelherstellung ist die Beschäftigung von mindestens einer sachkundigen Person (Qualified Person, QP), die letztendlich Arzneimittelchargen für den Verkehr freigibt.

    In Deutschland ist „Pharmazierat“ die Amtsbezeichnung für Beamte im höheren Dienst als Apotheker. Daneben wird die Bezeichnung „Pharmazierat“ auch für Apotheker verwendet, die in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen wurden, was aber nur in einigen Ländern möglich ist (z. B. Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen). Es handelt sich dabei um Sachverständige nach § 64 Arzneimittelgesetz, die ehrenamtlich in der staatlichen Apothekenüberwachung eingesetzt sind.
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  7. #7
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    Guten Tag,ich bin noch mal. Eine Frage in der Prüfung
    Braucht die Apotheke ,die Zytostatika für andere Apotheke(Tätigkeit im Auftrag) Herstellungserlaubnis ,oder reicht wie immer die Anzeige an die zuständige Behörde.
    Danke schön
    m.f.g

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo.

    Zytostatika:
    nach § 11 ApoG:[/B][/B] Zytostatika-Zubereitungen (zur unmittelbaren Anwendung beim Arzt), dürfen geliefert werden von einer öffentlicher Apotheke an andere öffentliche Apotheke oder von einer öffentlicher Apotheke an KH-Apotheke und umgekehrt.

    nach § 11a ApBetrO: Zytostatika-Herstellung durch andere, auch (KH) Apotheken nach § 21 AMG für zulassungsbefreite patientenindividuelle Herstellung durch Drittbetrieb mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG . Ja, eine Apotheke, die für andere Apotheken Zytostatika herstellt, also den Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs verlässt, benötigt eine Herstellungserlaubnis.

    Beste Grüße.
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