Sehr geehrtes Kompetenz-Team,
ich habe ein Privatrezept vorliegen, auf dem Agyrax N3 verordnet wurde. Unser Importeur teilte mir mit, dass die einzige Größe 15 Stück seien (aus Frankreich). Muss für einen Einzelimport eine exakte Stückzahlverordnung vorliegen, oder darf ich die 15 Stück auf das vorliegende Rezept abgeben?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Raphaela Acht
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