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Thema: Einzelimport Normgrößenverordnung

  1. #1
    Premium-User Avatar von Raphaela Acht
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    Einzelimport Normgrößenverordnung

    Sehr geehrtes Kompetenz-Team,

    ich habe ein Privatrezept vorliegen, auf dem Agyrax N3 verordnet wurde. Unser Importeur teilte mir mit, dass die einzige Größe 15 Stück seien (aus Frankreich). Muss für einen Einzelimport eine exakte Stückzahlverordnung vorliegen, oder darf ich die 15 Stück auf das vorliegende Rezept abgeben?
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Raphaela Acht

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Liebe Frau Acht,

    der Wirkstoff "Meclozin" steht nicht in der Packungsgrößenverordnung, insofern kann hier keine Zuordnung der N3 von.....bis Stück erfolgen. Daher sollten Sie den Arzt kontaktieren, wieviel Agyrax er dem Patienten verschreiben wollte. Für die Dokumentation sollten Sie die Rücksprache und das Ergebnis auf dem Rezept bzw. der Kopie die bei Ihnen bleibt vermerken. Für weitere eventuelle weitere Verordnungen wäre es natürlich gut, wenn der Arzt aufschreiben würde: X mal 15 Stück.

    Beste
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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