Hallo!
Wir sind im Examen gefragt worden, warum der Arzt nur 2 (!) Musterpackungen anfordern darf und nicht etwa eine oder 3 oder 5....
Unsere Antwort bezog sich auf §17 ApBetrO (Abgabe von AM nur durch pharm Personal in Apothekenbetriebsräumen, bzw mit Versandhandelserlaubnis etc.) und dass es nur der Information des Arztes dienen soll. Wir haben auch schon Ärzte gefragt, die uns auch keine Antwort geben konnten...
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
L.Grunow
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