Hallo an die Steuerexperten,

wenn ich eine Rechnung schreibe für eine Leistung für eine Hochschule oder Bildungseinrichtung, die die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung erfüllt, ich selber aber Ust-Pflichtig bin, wie verhält es sich dann mit Reisekosten, die auf der selben Rechnung ausgewiesen werden?
Beispiel: Leistung 500,-- Ust-frei. Reisekosten 50,-- (km Pauschale oder Ticket der Bahn) Gesamtbetrag = 550,-- oder muss ich auf die 50,-- Reisekosten 19% MwSt.drauf schlagen? Und bei Bahntickets auf den Netto-oder Brutto Betrag?

Danke & viele Grüße,

Lars Frohn