Hallo Zusammen,
ich bin beim Nacharbeiten der Ravatiseminare für das Examen im Zusammenhang zu den dort erwähnten Performa Kondomen (mit Benzocain) auf eine Unklarheit gestoßen.
Da sie in Drogerie-Märkten zu erwerben ist, gehe ich davon aus, dass es sich um ein freiverkäufliches Präparat handelt.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist das das erlaubt?
Mein Vorgehen:
1. Hauptzweck Medizinprodukt, also erstmal MPAV -§ 2 Apothekenpflicht
Medizinprodukte... die zur Anwendung durch Laien bestimmt sind, soweit sie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig sind...dürfen berufs- und gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur durch Apotheken in den Verkehr gebracht werden.
2. Benzocain als Ausnahme in der AMVerkRV - §2 (1) Nr. 3
- dort finde ich Benzocain nur in Anlage 2c, die ja aber nur bei Hühneraugen und Hornhaut angewendet werden darf.
Nach meiner Auffassung müsste das benzocainhaltige Kondom also apothekenpflichtig sein.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank!
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