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Thema: Schließung der Apotheke Samstags

  1. #1
    Premium-User
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    Pfeil Schließung der Apotheke Samstags

    Hallo ich hätte eine Frage zur Dienstbereitschaft an Samstagen.
    Wenn man eine Apotheke aufgrund z.B. von Unwirtschafftlichkeit Samstags schließen möchte und die Versorgung durch eine nahegelegene Apotheke übernommen werden kann. Wo müsste man die Befreiung für den Samstagsdienst beantragen und wo stehen die generellen Öffnungszeiten für den Samstag die man deffinitiv aufhaben muss? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen....

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Cremer,

    die Dienstbereitschaft von Apotheken ist in § 23 ApBetrO geregelt. Hier wird bestimmt, wann eine (jede) Apotheke geöffnet sein muss.

    https://www.gesetze-im-internet.de/a...1987/__23.html

    Danach muss also jede Apotheke in Deutschland Samstags von 8-14 Uhr geöffnet sein. Befreiungen bzw. Ausnahmeregelungen sind durch die zuständige Landesbehörde möglich, so dass auf Antrag die Apotheke durchaus Samstags nicht öffnen muss. Bedingung: die Arzneimittelversorgung muss sichergestellt sein, was in Ihrem beschriebenen Fall ja gegeben wäre. Also: Antrag an Ihre zuständige Behörde richten.

    Beste Grüsse.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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