Hallo ich hätte eine Frage zur Dienstbereitschaft an Samstagen.
Wenn man eine Apotheke aufgrund z.B. von Unwirtschafftlichkeit Samstags schließen möchte und die Versorgung durch eine nahegelegene Apotheke übernommen werden kann. Wo müsste man die Befreiung für den Samstagsdienst beantragen und wo stehen die generellen Öffnungszeiten für den Samstag die man deffinitiv aufhaben muss? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen....
Lesezeichen