Hallo,

ein paar Fragen, die mir beim Lernen aufgekommen sind:

1. braucht ein Großhandel eine Erlaubnis nach Paragraph 13 AMG oder ist die Erlaubnis nach 52a AMG ausreichend?

2. Tierarzneimittel: bei Arzneimitteln zur Anwendung bei Lebensmittel-Tieren soll eine Verschreibung in 3 facher Ausfertigung vorhanden sein. Eine Ausfertigung bleibt in der Apotheke, das Original geht an den Tierhälter zurück, was passiert mit der 3. Ausfertigung?

3. Was ist genau unter "Echte Hausspezialitäten" zu verstehen?

Vielen Dank!