Man unterscheidet zwischen sogenannten echten und unechten Hausspezialitäten. Die »echten« müssen wie jedes andere Fertigarzneimittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Dabei räumt das Arzneimittelgesetz Eigenpräparaten aus der Apotheke keine Sonderrechte ein. Vor allem die geforderten Nachweise zur analytischen Prüfung sind für Apotheken nur schwer zu erbringen beziehungsweise finanziell sehr aufwendig. Dies dürfte der Grund dafür sein, dass echte Hausspezialitäten weitgehend vom Markt verschwunden sind.
Eine Alternative sind die »unechten Hausspezialitäten«. Sie werden zwar unter dem Namen der Apotheke, beispielsweise ASS 500 Bären-Apotheke oder Paracetamol 500 Elch Apotheke, in den Verkehr gebracht, jedoch nicht in der Apotheke, sondern von einem Arzneimittelhersteller produziert.

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