Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Notdienst

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    31.01.2011
    Beiträge
    36

    Notdienst

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zum Notdienst. Wenn ich regulär z. Bsp. donnerstags bis 18:30 Uhr und freitags regulär von 8-18:30 Uhr arbeiten würde, dann aber donnerstags noch Notdienst machen müsste, muss ich dann wirklich komplett donnerstags, die Nacht und den Freitag ohne Unterbrechung arbeiten, oder wird man dann für den Freitag freigestellt oder müsste ich Urlaub nehmen?
    Wie ist das in der Praxis geregelt?
    Es gibt keine besondere Vergütung oder Freizeitausgleich mehr, da durch Zahlungen über Tarif abgedeckt.

    Vielen Dank schon mal

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Hallo,
    leider ist diese Frage auch in der Praxis nicht unumstritten, da entsprechende Regelungen fehlen. Im BRTV ist nur geregelt, dass bei einer Notdienstbereitschaft (nicht:Arbeitszeit und Notdienstbereitschaft) über 24 Stunden eine Freizeit von 12 Stunden zu gewähren ist. Im Arbeitszeitgesetz (§7Abs.9) ist geregelt, dass bei einer Ausdehnung der werktäglichen Arbeitszeit über 12 Stunden im unmittelbaren Anschluss daran eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zu gewähren ist. Nach dieser Regelung stünde Ihnen zumindest nach dem Freitag eine unbezahlte Ruhezeit von 11 Stunden zu. In der Praxis wird dies auch häufig so gehandhabt, dass eine unbezahlte Freizeit oder ein Überstundenabbau in dieser Zeit erfolgt. Arbeitgeber sollten jedenfalls unbedingt auf diese Ruhezeiten achten, da sie ansonsten das Risiko von Arbeitsunfällen, Falschabgaben,etc. tragen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Geändert von Maike Noah (06.09.2012 um 12:47 Uhr)
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •