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Thema: Wiederholungsrezept

  1. #1
    Premium-User
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    Wiederholungsrezept

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage: darf man das PKV nochmal beliefern ,wenn dazu steht 1x repetatur.?
    Wir haben den Fall :

    Candesartan 16 mg N3 1x rep

    Danke im Voraus

    MfG

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Gössel,

    soweit ich das sehe: nein. Ein Wiederholungsrezept gibt es in Deutschland, soweit ich weiß, nicht.
    Siehe dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__4.html
    Und hier ins Besondere: Satz 3:
    (3) Die wiederholte Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig
    Nun kann man sich ja über "die verschriebene Menge" streiten. Man könnte es auch so interpretieren, dass 2x N3 verschrieben wurden (es steht ja "1x rep" dahinter). Meines Erachtens ist das mindestens eine Grauzone.

    Einen schönen Abend,
    Christoph Stackmann

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Herr Stackmann,

    vielen Dank für die Antwort

    VG
    Anastasiia Gössel

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