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Thema: BG übernimt FBD

  1. #1
    Premium-User
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    BG übernimt FBD

    Hallo,

    Ich habe eine Frage:
    man weiss ,dass bei der BG VO der Kunde die FBD zahlen muss. Aber wenn Arzt mit Autidem Kreuz das AM verordnet? Übernimmt die BG die Mehrkosten auch?Es geht um Lyrika auf BGRezept mit mehr als 200 Euro FBD.

    Ich habe auch im Internet gefunden, dass es eigentlich möglich ist.

    https://www.deutsche-apotheker-zeitu...pten/chapter:3

    Danke für die Antwort

    VG
    Anastasiia Gössel

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Gössel,
    hier der Linke zum BG Arzneimittelversorgungsvertrag:
    https://www.dguv.de/medien/inhalt/re...g/apotheke.pdf
    Darin steht unter §5:
    (6) Ist für das abgegebene Mittel ein Festbetrag nach § 35 oder 36 SGB V festgesetzt und ist der Apothekenabgabepreis höher als der für dieses Mittel festgesetzte Festbetrag, ist dem Unfallversicherungsträger vorbe-haltlich der Regelung des Satzes 2 nur der Festbetrag in Rechnung zu stellen und der Mehrbetrag vom Versicherten zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Arzt auf dem Verordnungsblatt auf die medizinische Notwen-digkeit des teureren Mittels hinweist; in diesem Fall ist dem Unfallversi-cherungsträger ungeachtet der Festbetragsregelung nach §§ 29 und 31 SGB VII der Apothekenabgabepreis in Rechnung zu stellen. Als Hinweis auf die medizinische Notwendigkeit ist beispielsweise das Setzen des aut-idem Kreuzes zu werten.
    VG Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  3. #3
    Premium-User
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    Danke vielmals

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