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Thema: Inhaber der Betriebserlaubnis

  1. #1
    Premium-User
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    2

    Frage Inhaber der Betriebserlaubnis

    Hallo,
    Wer besitzt bei einer Pachtapotheke die Betriebserlaubnis ? Der Verpächter oder der Pächter?
    Und wie ist das bei einer Filialapotheke? Wer besitzt hier die Betriebserlaubnis? Filialleiter oder der leitende Apotheker der Hauptapotheke?
    Vielen Dank!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Beiträge
    299
    Guten Morgen.

    die Pacht, eine Sonderform zum Betreiben einer Apotheke, regelt § 9 des Apothekengesetztes (ApoG). Bei einer Pachtapotheke besitzt der Pächter, also ein approbierter Apotheker, die Betriebserlaubnis nach § 1 ApoG.

    Bei Hauptapotheke mit Filialen gibt es eine Betriebserlaubnis. Die hat der Inhaber. Der Inhaber führt immer die Hauptapotheke und bestimmt einen Filialleiter für seine Filialen. Die Filialleiter ist für die Einhaltung der apothekenrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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