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Thema: Konservierung von Geschmackslösungen

  1. #1
    Premium-User
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    Frage Konservierung von Geschmackslösungen

    Hallo,
    ein HNO-Arzt hat uns gefragt ob wir die Geschmackstestlösungen länger haltbar machen können. Bis jetzt waren sie unkonserviert.
    Eine Zuckerlösung 20% (Glucose in ger. Wasser), eine Salzlösung 7,5% (Natriumchlorid in ger. Wasser), eine Sauerlösung 5% (Zitronensäure in ger. Wasser) und eine Bitterlösung 0,5% (Chinin in ger. Wasser).

    Die Bitterlösung können wir mit konserviertem Wasser machen, aber die andere nicht, da der Eigengeschmack des konserviertem Wasser zu stark ist.

    Hat jemand eine Idee wie wir die anderen drei Lösungen haltbarer machen können ohne den Geschmack zu verändern?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Herr Mahdawi,

    Konservierungsmittel können den Geschmack der Lösungen verfälschen, weshalb sie in der Regel unkonserviert sind.

    Aufgrund allgemeiner Erfahrung muss erwartet werden, dass im relevanten Konzentrationsbereich bei keinem dieser Stoffe eine nennenswerte antimikrobielle Wirkung vorliegt. Die Aufbrauchsfrist muss dann entsprechend kurz gewählt werden: 1 Woche, bei Aufbewahrung im Kühlschrank 2 Wochen.

    Weiter verlängern könnte man die Haltbarkeit ohne Beeinträchtigung des Tests aus meiner Sicht praktisch nur, wenn man die Lösungen z. B. durch Bakterienfiltration entkeimt und sie in Einzel- bzw. Wochenportionen abgefüllt bei niedriger Temperatur lagert. Bei Tiefkühlung ist ein mikrobiologisches Risiko im Prinzip ausgeschlossen, und die Lösungen sind vermutlich jahrelang haltbar. Überprüft werden müsste allerdings, ob sie nach dem Auftauen wieder rekonstituierbar sind. Bei Kühlschranklagerung der Einzeldosen sollte man das mikrobiologische Restrisiko bei Bakterienfiltration im Auge behalten. Lösungen, die als solche keinen besonderen Nährboden für Keime darstellen, sind dabei weniger problematisch, z. B. Chinin-, Natriumchlorid- oder Citronensäure-Lösung. Ohne es geprüft zu haben, ist eine Frist von 3 Monaten in meinen Augen vertretbar. Ausnahme ist hier sicherlich die Zuckerlösung, bei der die Frist kürzer gewählt werden sollte.


    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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