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Thema: Chemikalienabgabe, Sachkundenachweis

  1. #1
    Premium-User
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    Chemikalienabgabe, Sachkundenachweis

    Hallo liebe Kollegen,
    wir sind uns nicht ganz einig, ob der neue Sachkundenachweis bei der Chemikalienabgabe sich auch auf Chemikalien in der Rezeptur bezieht.
    Wir fertigen nach ausführlicher Beratung für einen Tierarzt, der alle Alternativen ausprobiert hat, nämlich noch Jodoformether her.
    Mit freundlichen Grüßen
    Monika Steinbeck

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    168
    Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

    Der "neue" Sachkundenachweis bezieht sich prinzipiell auf Chemikalien. Chemikalien, die auch Arzneimittel sind, benötigen damit für deren Angabe keine Sachkunde. Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen der rechtliche Status von Arzneimitteln, gerade wenn es um Zubereitungen geht, strittig ist. Auch können Chemikalien ja auch als solche oder als Arzneimittel eingesetzt werden; man müsste dies theoretisch alles prüfen und auch dokumentieren.

    Ich empfehle daher, die "neue" Sachkenntnis zu erwerben bzw. zu aktualisieren.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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