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Thema: Doku Rezeptur

  1. #1
    Premium-User
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    Doku Rezeptur

    Die Abgabe von Rezepturarzneimittell auf Kundenwunsch haben wir bisher immer dokumentiert. Nun hat jemand diese Dokumentation in Frage gestellt. Meines Wissens muss die Abgabe genauso dokumentiert werden wie jede andere Rezeptur-Herstellung auch.
    Kann mir jemand sagen, wie es genau aussieht und ob ich zu diesem Thema i.wo eine Begründung nachlesen kann?
    MFG I. Köster (PTA)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Hallo Frau Köster,

    ja, die Dokumentation läuft hier genauso wie bei Verschreibungen. Hierzu der Text aus der ApoBetro unter $1a (8) Begriffsbestimmungen: "Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird."

    Und weiteres zu Rezepturen steht ja dann im §7 der ApoBetro. U.a. auch, dass man im Falle der Anforderung durch einen Kunden, den Namen des Kunden dokumentieren muss....

    Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage!

    Beste Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

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