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Thema: Was muss archiviert werden?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Was muss archiviert werden?

    Liebe community,
    wir sind gerade am "Ausmisten". Da stellt sich uns die Frage, was an Papierkram weg kann:

    Müssen die Schreiben vom Verband bzw. der Kammer aufbewahrt werden und wenn ja, wie lange?

    Sicher, zu Referenzzwecken ist die Aufbewahrung in Papierform relativ praktisch. Allerdings würde ich das maximal für das laufende Jahr und evtl das vorhergehende Jahr so sehen. Letztlich sind die Schreiben ja z.B. beim Verband archiviert.
    Auch was PZ/DAZ angeht würde ich diese maximal für ein Jahr aufbewahren.

    Danke,
    Christoph Stackmann

  2. #2
    Hallo Herr Stackmann,

    grundsätzlich wird in Apotheken viel zu viel aufbewahrt, weil Apotheker sich von nix trennen können.

    Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von DAZ oder PZ. Da gibt´s auch die jeweiligen Archive online.

    Insbesondere sind nur die Aufzeichnungen bei tatsächlich auffällig gewordenen Arzneimitteln zu dokumentieren (siehe § 21 Nr. 5 ApBetrO) -Quelle: Wichtige Mitteilungen.
    Das ist aber wie die übrige und übliche Dokumentation in § 22 ApBetrO geregelt.

    Beste Grüße aus Mettmann

    H.-U. Thielmann

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Herr Thielmann,
    grundsätzlich wird in Apotheken viel zu viel aufbewahrt, weil Apotheker sich von nix trennen können.
    Da stimme ich voll zu. In der Regel gehe ich nach dem Motto "Wenn ich es nicht zur Neueröffnung brauche, dann kann es weg (wenn nichts dagegen spricht)". Wir lagern zwar alte PZ/DAZ, "da man da ja eventuell etwas nachschlagen könnte".
    Außerdem gibt es ja die online- Archive.

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Grüße aus Petershagen,

    Christoph Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (24.09.2018 um 12:03 Uhr)

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