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Thema: Änderung doppelte Menge bei sonst gleicher Rezeptur

  1. #1
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    Änderung doppelte Menge bei sonst gleicher Rezeptur

    Hallo zusammen,
    für eine Rezeptur liegt bereits eine Plausi vor. Jetzt wird immer exakt die doppelte Menge verordnet.
    Wie kann ich die Mengen ändern? Ich kann weder in der Herstellungsanweisung, noch im Protokoll Änderungen vornehmen.
    Ich gehe mal davon aus, dass ich die Plausi nicht nochmal machen muss....?
    Vielen Dank vorab für die Antwort!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Morgen Frau Scheibe-Brors,

    Sie können hier die Funktion "Erneut Herstellen" nützen und dort die Ansatzmenge verändern.
    Das heißt Sie gehen zunächst auf "Erneut Herstellen" und wählen dort im Archiv die ursprüngliche Rezeptur aus. Dann wird Ihnen die Rezeptur nochmal angezeigt und Sie können den Ansatz auf die gewünschte Menge umrechnen (über den Button "Ansatz verändern"). Wählen Sie danach den Button "Erneut Herstellen" aus, erhalten Sie direkt ein Herstellungsprotokoll mit den gerade abgeänderten Mengen.

    Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Fall trotz der Änderung auf die ursprüngliche Plausibilitätsprüfung und Herstellungsanweisung beziehen.

    Daher sollten Sie diese Dokumente ggf. nochmal kritisch prüfen, ob sich durch die geänderte Menge Änderungen ergeben könnten, z.B. bei der Aufbrauchsfrist, dem Packmittel oder bei der Herstellungstechnik etc..
    Am Ende müssen Sie entscheiden ob es sinnvoll ist, alle Dokumente für die Rezeptur neu zu erstellen oder die sich auf die alten zu beziehen.

    Beste Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Noch ein Nachtrag:

    die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sie nur die Herstellungsanweisung und das Protokoll neu erstellen. Dafür könnten Sie auf Neue Rezeptur gehen und die Rezeptur aus dem persönlichen Archiv aufrufen und übernehmen. Dann können Sie in der Eingabemaske den Ansatz verändern (analog zu oben) und das Häkchen für "Plausibilitätsprüfung liegt vor" setzen. Hier sollten Sie dann auf den Namen der ursprünglichen Plausibilitätsprüfung verweisen. Wenn Sie nun auf "Rezeptur prüfen" gehen landen Sie direkt bei der Erstellung der Herstellungsanweisung. Hier können Sie auch ggf. die alte Herstellungsanweisung als Vorlage wählen und wenn gewünscht anpassen, abspeichern und das Herstellungsprotokoll wie gewohnt erstellen.

    Und übrigens hier eine ähnlicher Forumsbeitrag

    Viele Grüße,
    Christina Herrmann
    Geändert von Christina Haamann (13.09.2018 um 09:35 Uhr)
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  4. #4
    Premium-User
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    Hallo Frau Herrmann,

    herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Hat geklappt...;-)

    Viele Grüße...

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